KUZ Ingenieure GmbH – Gründungsstatik

Gründungsstatik

Ist nach den Ausführungen im geotechnischen Bericht – Baugrundgutachten – der anstehende Boden als nicht oder wenig tragfähig ausgewiesen sind Zusatzmaßnahmen in der Gründung erforderlich. Im günstigsten Fall kann dies durch eine Bodenaustauschmaßnahme realisiert werden. Ist dies nicht möglich wird zunächst geprüft ob eine Bodenverbesserungsmaßnahme realisierbar ist. Sind alle vorgenannten Maßnahmen nicht möglich ist eine Tiefgründungmaßnahme vorzusehen.

KUZ Ingenieure – Beispiel Schnittdarstellung Sonderlösung Kranpfähle-Kopfbedeckung
Beispiel Schnittdarstellung Sonderlösung Kranpfähle-Kopfbedeckung

Bodenverbesserung

Bei den Bodenverbesserungsverfahren ist zu unterscheiden welche Aufgabe im speziellen von dem zu wählenden Verfahren zu übernehmen ist. Hierfür stehen eine Vielzahl von Bodenverbesserungsverfahren zur Auswahl. Die gängigsten Bodenverbesserungsverfahren die auch von uns geplant und statisch bemessen werden sind:

  • Rütteldruckverdichtung (Tiefenverdichtung nach DIN EN 14731)
  • Rüttelstopfverdichtung (Tiefenverdichtung nach DIN EN 14731)
  • Teilvermörtelte Rüttelstopfverdichtung
  • Tiefenverdichtung mit Aufsatzrüttlern
  • Verdichtungsinjektion (Compaction Grouting)
  • TBV (Tiefe Bodenvermörtelung nach DIN EN 14679 im trocken und Nassverfahren)
  • Stabilisierungssäulen – Rigid Inclusions (CMC, Naßmörtelsäulen, Betonsäulen)
  • Stoßverdichtung (dynamische Intensivverdichtung)

Die statische Bemessung der Bodenverbesserungsverfahren ist nicht genormt und beruht häufig auf Erfahrungswerten des planenden Ingenieurs. Hilfsweise werden in Anlehnung  anerkannte Bemessungsverfahren verwendet, wie zum Beispiel das Verfahren nach „Priebe“ um die statische Bemessung vorzunehmen. Ein entscheidendes Kriterium der Bemessung einer Bodenverbesserung ist die richtige Auswahl geeigneter Prüfmethoden um den Erfolg und das Ziel der Bodenverbesserung nachweisen zu können.

Tiefgründung & Pfahlgründung

Je nach anstehenden Boden und erforderlichen Lastabtrag kommen unterschiedliche Pfahlgründungsverfahren zur Anwendung welche von uns geplant und bemessen werden:

  • Bohrpfähle mit einem Durchmesser größer 30 cm (DIN 1536)
  • Mikropfähle mit einem Durchmesser kleiner 30 cm (GEWI-Pfahl, Ischebeck-Titan, duktiler Gussrammpfahl)
  • Schneckenortbetonbohrpfähle
  • Teilverdrängungsbohrpfähle
  • Vollverdrängungsbohrpfähle
  • Stahlrohrpfähle
  • Stahlträgerpfähle

Für die Dimensionierung einer Tiefgründung/Pfahlgründung stehen anerkannte Bemessungsverfahren zur Verfügung. Im Regelfall erfolgt die Planung und statische Bemessung hierbei nach der anerkannten EA-Pfähle – Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“. Die Nachweisführung einer erfolgreich hergestellten Pfahlgründungsmaßnahme folgt im Regelfall durch statische oder dynamische Probebelastungen auf der Baustelle. Sind die Kosten einer Probebelastung im Vergleich zu den Kosten der Herstellung der Bauwerkspfähle unverhältnismäßig hoch kann in Absprache mit den am Bau beteiligten Fachingenieuren und dem Prüfingenieur auf einen derartigen Nachweis verzichtet werden, soweit Ergebnisse vergleichbarer Probebelastungen vorgelegt werden können oder aber die Vorgaben der EA-Pfähle für den Pfahlspitzendruck und der Pfahlmantelreibung verwendet werden.

Es gibt eine Vielzahl von Gründungsmöglichkeiten. Wir finden für Sie ein technisch und wirtschaftlich auf ihre spezielle Aufgabe abgestimmtes Gründungsverfahren, welches wir für Sie planen und statisch bemessen können.