Für herzustellende Bauteile, welche tiefer als die Geländeoberkante liegen sind Ausgrabungen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich im Regelfall um Bauhilfsmaßnahmen. Um tiefer liegende Bauteile, ab einer Tiefe von 1,25 m herstellen zu können sind entweder geböschte Baugrubenwände anzulegen oder aber Verbauwände herzustellen. Kann eine geböschte Baugrube noch nach den Vorgaben im geotechnischen Bericht hergestellt werden, sind für die Verbauwände statische Berechnungen in Form einer Verbaustatik erforderlich.
Welche Baugrubenwand zur Ausführung kommt ist abhängig von den unterschiedlichsten Randbedingungen. Diese sind der anstehende Grundwasserstand, die Aushubtiefe/Baugrubentiefe, die Sicherung von Gebäuden, die Sicherungen von Leitungen, die Sicherung von anderen künstlichen Einbauten oder aber auch eine Sicherung von Bäumen.
Im Regelfall wird eine der folgenden Verbauwände geplant bzw. als Verbaustatik bemessen:
- Trägerbohlwandverbau (Berliner Verbau, Essener Verbau, Hamburger Verbau)
- Spundwandverbau
- Bohrpfahlwand (aufgelöste Bohrpfahlwand, tangierende Bohrpfahlwand, überschnittene Bohrpfahlwand)
- Schlitzwand
In besonderen Fällen, oder auch bei einem günstigen Boden können Sonderlösungen geplant und statisch bemessen werden. Diese können aus einer Kombination der vor aufgeführten Verbauwände sein oder aber es handelt sich um spezielle Lösungen. Diese können wie folgt geplant und als Verbaustatik statisch bemessen werden:
- Bohrpfahlwand mit eingestellten Steckträgern (Berliner Verbau)
- aufgelöste Bohrpfähle mit einer Spritzbetonausfachung
- Schlitzwand mit eingestellter Spundwand
- Düsenstrahlwand / Düsenstrahlverfahren
- TBV-Wand (Tiefe Bodenvermörtelung)
- Dichtwand / Schmalwand
In einigen Fällen werden zur Optimierung oder aber um die Verbauwand überhaupt realisieren zu können eine Rückverankerung oder aber eine Aussteifung, horizontal durch die Baugrube oder aber als Schrägabsteifung auf eine Teilbodenplatte geplant und statisch bemessen.
Es gibt eine Vielzahl von Lösungsmöglichkeiten. Wir finden für Sie eine technisch und wirtschaftlich auf ihre spezielle Aufgabe abgestimmte Verbauwandvariante, die wir für Sie planen und statisch bemessen können. Hierbei berücksichtigen wir selbstverständlich eventuelle behördliche Auflagen oder aber Auflagen aus nachbarschaftsrechtlichen Vereinbarungen, sowie Auflagen von den ansässigen Versorgern.
Grundlage unserer Planung und statischen Bemessung sind die aktuellen nach den Regeln der Technik vorliegenden Vorschriften. Insbesondere die EAB – Empfehlungen des Arbeitskreis „Baugruben“.